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Die Steuervorteile
Mit dem Beitritt zum Plurifonds kommt das Mitglied in den Genuss einer Reihe von Steuervorteilen, die sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase wirksam werden.¶
Rentenfonds unterliegen folgender Regelung:
- die Beitragsphase ist steuerfrei
- die Ansparphase ist steuerpflichtig
- die Leistungsphase ist steuerpflichtig
Dennoch ist die auf Rentenfonds lastende Steuer wesentlich günstiger als die auf anderen Finanzprodukten.
Die steuerlichen Begünstigungen des Rentenfonds lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Rentenfonds, in die festgelegte Beiträge einzuzahlen sind, unterliegen
einem Steuersatz von 20% , der damit niedriger als die Steuersätze auf anderen Finanzprodukten ist. Die Steuer wird auf das Nettoergebnis des jeweiligen Besteuerungszeitraumes erhoben und ist alljährlich vom Fondsvermögen abzuführen.
Rentenfonds sind von der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der regionalen Gewerbesteuer befreit.
Ab 1. Januar 2007 sind die in Rentenfonds eingezahlten Beiträge vom Gesamteinkommen des Mitglieds (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) bis zu eiem Höchstbetrag von jährlich 5.164,57 Euro
abzugsfähig.
Der Abzug kann auch für Beiträge geltend gemacht werden, die für zu Lasten lebende Familienangehörige eingezahlt wurden, aber nur insoweit, als diese nicht direkt abgezogen werden.
Im Moment der Inanspruchnahme der Leistung sind für den zu besteuernden Teil derselben 15% Steuer zu zahlen, wobei diese bis auf 9% sinken kann, wenn der Steuerpflichtige über 30 Jahre lang private Altersvorsorge betrieben hat. Die im Unternehmen belassene Abfertigung unterliegt hingegen der Einkommensteuer und bringt daher in der Regel eine höhe Besteuerung mit sich.