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Allgemeine Informationen
Achtung! Die periodische Mitteilung hat rein informativen Charakter und stellt keinen Nachweis für die private Altersvorsorge dar. Für den Nachweis der individuell geleisteten Beitragszahlungen zu steuerlichen Zwecken müssen die Bankunterlagen, im Fall der Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber die Einkommens- und Abgabenbescheinigung CU herangezogen werden.