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Die Vorteile
Plurifonds bringt auch Unternehmen zahlreiche Vorteile. Die Zuführung der anreifenden Abfertigungen und eventuellen Arbeitgeberbeiträge ist für Unternehmen nämlich insoweit günstig, als sich damit Folgendes erzielen lässt:
- Anstieg der vom Unternehmenseinkommen steuerlich abziehbaren Aufwendungen: In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, 4% von der jährlichen, einem Rentenfonds zugeführten Abfertigungsrücklage abzusetzen; in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen kann der absetzbare Betrag bis auf 6% ansteigen;
- Beiträge des Arbeitgebers zum Rentenfonds in Höhe von nur 10% anstatt 23,81% (Beitragssatz für alle anderen Gehaltspositionen);
- Befreiung von der Beitragszahlung zum NISF/INPS-Garantiefonds: Die Arbeitgeber sind bezüglich des dem Rentenfonds zugeführten Abfertigungsanteils von der Beitragszahlung zum NISF/INPS-Garantiefonds (in Höhe von 0,20%) befreit. Auf diese Weise werden Lohnkosten eingespart;
- Befreiung von der Zahlung der Sozialabgaben: Ab 01.01.2008 wurde die Zahlung der Sozialabgaben (Familienzulagen, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit) für Unternehmen gekürzt und zwar im Ausmaß von 0,19% der anreifenden Abfertigung, die dem Rentenfonds oder dem NISF/INPS-Schatzfonds zugeführt wurde. Ab 2014 wird diese Erleichterung auf 0,28% angehoben;
- Befreiung von der Aufwertungspflicht: Das Unternehmen ist mit Renteneintritt bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten von der Pflicht befreit, die Abfertigung (um 1,50% + 75% des ISTAT-Verbraucherpreisindexes) aufzuwerten, wenn diese dem Rentenfonds zugeführt wurde;
- Einzahlung mittels F24: Im Gegensatz zu anderen Fonds in Italien bietet unser Fonds die Möglichkeit, die Zahlungen mittels Formblatt F24 durchzuführen, wodurch sich der Vorteil ergibt, die Verrechnung mit Steuerguthaben nutzen zu können.
Hier nachstehend ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
BEITRÄGE ZU LASTEN DES UNTERNEHMENS
Anzahl der Beschäftigten | 100 | |
Bruttogehälter insgesamt | 3.000.000 | euro |
Abfertigungen im Rentenfonds (6,91%) | 207.300 | euro |
Prozentueller Beitrag des Unternehmens zum Offenen Rentenfonds | 1.50% | |
Gesamtsumme der Unternehmensbeiträge zum Offenen Rentenfonds | 45.000 | euro |
Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Unternehmens | 4.500 | euro |
KOSTEN FÜR DAS UNTERNEHMEN | 49.500 | euro |
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EINSPARUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER | | |
Steuerliche Abzugsfähigkeit des Arbeitgeberbeitrags (IRES 27,5%) * | 12.375 | euro |
Absetzbarkeit von 4% der dem Fonds zugeführten Abfertigungen | 2.280 | euro |
Befreiung von der Einzahlung in den Garantiefonds (0,20%) | 6.000 | euro |
Befreiung von der Aufwertungspflicht (1,5% plus 75% der Inflation)** | 6.219 | euro |
Befreiung von der Zahlung der Sozialabgaben (0,28%) | 8.400 | euro |
EINSPARUNGEN INSGESAMT | 35.274 | euro |
* Der Anteil der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP wurde nicht berücksichtigt, da er von Region zu Region unterschiedlich ist.
** Es wurde eine Inflationsrate von 2% angenommen.
Dank der Vorteile, die die Zusatzvorsorge einräumt, kann das Unternehmen 70% der in den Fonds eingezahlten Beiträge durch Begünstigungen wieder einholen.